Einweisung (Hubschraubertechnik, Flugverfahren und Flugsicherheit)
Gemeinsames Festlegen der Route (soweit möglich)
Urkunde als Erinnerung
Flug sowie Einweisung in Deutsch und Englisch verfügbar
* Der Rabatt ist nicht auf andere Erlebnisse bei der Einlösung übertragbar. Details
Alles auf einen Blick
Aus dem Stand in die Luft
Höhenangst ist für Dich ein Fremdwort und Du möchtest das Nürnberger Land von oben kennenlernen? Mit dem Hubschrauber Rundflug ab Ebermannstadt wird Dein Traum zur Realität.
Vorbereitung am Boden
Mit dem Hubschrauber Rundflug ab Ebermannstadt geht es für Dich heute hoch hinaus. Dein erfahrender Pilot gibt Dir eine Einweisung in die Hubschraubertechnik, Flugsicherheit und das Flugverfahren. Im Anschluss kannst Du soweit möglich bei der Flugroute ein Wörtchen mitreden. Die Spannung steigt. Ist am Boden alles geklärt, heißt es anschnallen und ready for take-off!
Großartige Aussicht von oben
Diese Hubschrauber-Tour lässt Dich die Region um Burg Feuerstein aus der Vogelperspektive entdecken. Während der 20-minütigen Flugzeit erblickst Du unter Dir die weitläufige Landschaft des Main-Donau-Kanals und das Mittelgebirge – Bauchkribbeln und Gänsehaut vorprogrammiert! In dem wendigen Hubschrauber fliegt Dich Dein Pilot hoch am Himmel durch das Herz der Fränkischen Schweiz. Nach Deinem unvergesslichen Tag und der Rückkehr auf den Boden bekommst Du zusätzlich eine Urkunde als Erinnerung.
Schenke Deinem Höhenfanatiker und Überflieger mit dem Hubschrauber Rundflug ab Ebermannstadt ein unvergessliches Erlebnis!
Körpergröße: max. 2,10 m (darüber nur in vorheriger Absprache mit dem Veranstalter)
Gewicht: max. 125 kg (inkl. Kleidung und Schuhwerk, darüber nur in vorheriger Absprache mit dem Veranstalter)
Normale physische und psychische Verfassung
Bei Schwangerschaft ab dem 5. Monat, bei Herz-/Kreislaufproblemen, bei Personen mit Herzschrittmachern sowie bei Personen mit besonderen Bedürfnissen nur in Absprache mit dem Veranstalter
Wetter
Bei fehlenden Sichtflugbedingungen wird das Erlebnis verschoben (die Entscheidung obliegt dem Veranstalter)