Bayern
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Crash-Braukurs Oberhaching
1 Person
Du möchtest gerne die Basics des Bierbrauens kennen lernen? Dann haben wir genau das Richtige für Dich - beim Crash-Braukurs in Oberhaching erfährst Du viel Interessantes über die Herstellung des beliebten Getränks.
Dein Brauerlebnis in einer kleinen Privatbrauerei beginnt mit der Begrüßung durch den Brauexperten und dem Kennenlernen der anderen Bierliebhaber. Unter fachkundiger Anleitung durch Deinen Kursleiter kannst Du im Crash-Braukurs Deinen Wissensdurst stillen: Ob Schroten, Maischen, Läutern oder Kochen - nach Deinem Braukurs sind dies keine Fremdworte mehr für Dich!
So folgst Du Schritt für Schritt dem gesamten Brauprozess - vom Hopfen bis zum „flüssigen Gold“. Hierbei lernst Du alle wichtigen Grundtechniken des Brauens im „Schnelldurchlauf“ kennen - ohne das normalerweise notwendige längere Rasten zwischen den einzelnen Brauphasen. Denn ein Bier braucht je nach Biersorte zwei Wochen bis drei Monate Gärungszeit. Durch die Lagerung erhält das Bier erst seine Reife und seinen charakteristischen Geschmack. Doch so viel Zeit hast Du beim Crash-Braukurs nicht.
Bei der Verkostung von frischem, naturbelassenem und unfiltriertem Bier kannst Du Dich auch ohne langes Warten von seinem guten Geschmack überzeugen. Ein kleiner Imbiss zwischendurch schafft die nötige Grundlage, um die Kostproben des Bieres auch gut zu vertragen. Zum Abschluss Deines Crash-Braukurses erhältst Du Dein persönliches „Bierkennerdiplom“. O´zapft is!
WEITERE INFORMATIONEN
Auszug aus dem Wortlaut des Reinheitsgebotes, vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. im April 1516 erlassen:
"Wir verordnen, setzten und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, daß forthin im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande, wie auch in den Städten und Märkten, von Michaeli bis Georgi eine Maß (bayrische = 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz ein Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als 2 Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als 3 Heller (Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Nier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden soll. Wer diese Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtig weggenommen werden. Wo jedoch ein Wirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (=60 Maß) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemanden erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken."